Ärztetarif TARMED: Bundesrat verabschiedet die Verordnungsänderung per 1. Januar 2018
Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit BAG:
Ärztetarif TARMED: Bundesrat verabschiedet die Verordnungsänderung per 1. Januar 2018
Bern, 18.10.2017 – Der Bundesrat hat den Grundsatzentscheid von Mitte August zum Ärztetarif TARMED formell umgesetzt. Er hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung verabschiedet. Die Wirkung der Anpassungen wird zusammen mit den Leistungserbringern und den Krankenversicherern in einem Monitoring überprüft. Der Bundesrat hat zugleich die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt, da sich die Tarifpartner nicht auf eine Gesamtrevision einigen konnten.
Der Bundesrat hat den ambulanten Ärztetarif TARMED per 1. Januar 2018 angepasst. Er hat ihn sachgerechter ausgestaltet, indem er übertarifierte Leistungen korrigiert und die Transparenz erhöht hat. Dieser Eingriff war nötig, weil sich die Tarifpartner bis heute nicht auf eine Gesamtrevision einigen konnten und es ab dem 1. Januar 2018 keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr gibt.
Nach dem Grundsatzentscheid vom 16. August 2017 hat der Bundesrat nun die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Er hat dabei das Anliegen der Tarifpartner berücksichtigt, dass die Massnahmen für Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Behandlungsbedarf mit möglichst geringem administrativem Aufwand umgesetzt werden. Die Verordnungsänderung beinhaltet die verabschiedeten Anpassungen an der Tarifstruktur und die vom Bundesrat festgelegte, gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur ab dem 1. Januar 2018.
Die Auswirkungen sowie die Umsetzung der TARMED-Anpassungen werden in einem Monitoring evaluiert. Die TARMED-Anpassungen stellen eine Übergangslösung dar. Es ist nach wie vor Aufgabe der Tarifpartner gemeinsam die gesamte Tarifstruktur zu revidieren.
Festlegung der Tarifstruktur in der Physiotherapie
Da sich die Tarifpartner auch im Bereich der Physiotherapie bisher nicht auf eine gemeinsame Tarifstruktur einigen konnten, musste der Bundesrat auch hier aufgrund seiner subsidiären Kompetenz eingreifen, um einen tarifstrukturlosen Zustand zu verhindern.
Die festgelegte Tarifstruktur für physiotherapeutischen Leistungen ab dem 1. Januar 2018 basiert auf der aktuell gültigen Tarifstruktur mit einigen kleinen Anpassungen. Diese erhöhen die Transparenz und reduzieren unerwünschte Anreize. Sie berücksichtigen die Vernehmlassungsergebnisse.
Die festgelegte Tarifstruktur ist eine Übergangslösung. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die Tarifstruktur gemeinsam bis im September 2018 zu revidieren. Wenn sie bis dahin keine Einigung für eine revidierte Tarifstruktur erzielen, sollen sie dem Bundesrat innert derselben Frist, gemeinsam oder individuell, Vorschläge zur Anpassung der aktuellen Tarifstruktur einreichen.
Die Anpassungen sowie die ab 1. Januar 2018 geltenden Tarifstrukturen im ambulanten ärztlichen Bereich und in der Physiotherapie werden auf den Internetseiten der Bundeskanzlei und des Bundesamtes für Gesundheit veröffentlicht.