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Nov
2022
Anpassung der Spitalversorgungsverordnung: Weiterbildung wird zur Pflicht
Medienmitteilung GSI 23.11.2022
Anpassung der Spitalversorgungsverordnung: Weiterbildung wird zur Pflicht
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 die Spitalversorgungsverordnung (SpVV) angepasst. Neu sind alle Leistungserbringer der Spitalversorgung des Kantons Bern verpflichtet, sich an der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung zu beteiligen. Gleichzeitig werden auch die Anforderungen neu geregelt, die ein Notfallkonzept eines Geburtshauses erfüllen muss.
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