Bewertung der Qualität von Leistungserbringern im Gesundheitswesen und Transparenz für Patientinnen und Patienten
Vorstoss eidg. Ebene vom 27. September 2024
Bewertung der Qualität von Leistungserbringern im Gesundheitswesen und Transparenz für Patientinnen und Patienten
Eingereichter Text:
Angestrebt wird, ein transparentes, landesweites System nach den Artikeln 58 ff. des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu implementieren, dank dem sich Indikatoren zur Qualität von Leistungserbringern vergleichen lassen. Die Einrichtung eines solchen Systems soll möglichst rasch in die Vier-Jahres-Ziele aufgenommen werden. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er folgende Punkte untersucht:
1. Wie schnell plant der Bundesrat, unabhängig von den Initiativen der Spitäler und den Fortschritten der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK), eine nationale Koordination und Vereinheitlichung der Indikatoren für die Ergebnisqualität (Outcome), insbesondere den Behandlungserfolg aus Patientensicht (Patient-reported outcome measures, PROMs), einzuführen?
2. Der Vergleich soll auf Ergebnissen beruhen, die mit anerkannten, das höchste Qualitätsniveau darstellenden Normen erzielt wurden („Goldstandards“). Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einige im Ausland angewandte Modelle zu prüfen, insbesondere in Ländern, in denen bereits einfache, für Patientinnen und Patienten verständliche Scoring-Systeme existieren.
3. Wäre es nicht sinnvoll, eine Website und eine mobile Anwendung einzurichten, dank denen Patientinnen und Patienten die Qualität von Spitälern und anderen Leistungserbringern vergleichen können? Sollte der Bundesrat dieses Instrument direkt umsetzen oder könnte diese öffentliche Aufgabe Gegenstand eines Ausschreibungsverfahrens für Dritte sein? Könnten die Ausgaben für die Durchführung des Projekts nach den Artikeln 58c Absatz 1 Buchstabe f und 58d KVG entschädigt werden?
Begründung:
Bis heute haben die neuen Artikel 58ff. des KVG und die nationalen Qualitätsbewertungen des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung (ANQ), des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und anderer relevanter Organisationen zu einem erheblichen Qualitätsfortschritt geführt. Auch die Fortschritte der EQK bei der Entwicklung neuer Qualitätsindikatoren und die Qualitätsvereinbarung zu Artikel 58a KVG zwischen dem Spitalverband H+ und den Verbänden der Versicherer sind zu begrüssen. Dennoch ist es zwingend erforderlich, dass der Bundesrat die Qualitätstransparenz zum Nutzen der Patientinnen und Patienten erhöht. Ein Vergleichsinstrument, das für alle in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Versicherten zugänglich ist, wird unerlässlich. Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten fördern nicht nur das Vertrauen der Patientinnen und Patienten, sondern regen auch einen gesunden Wettbewerb zwischen den Anbietern an und tragen so zu einer ständigen Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung bei.