21 Jan. 2025

Dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnen

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Vorstoss eidg. Ebene vom 19. Dezember 2024

 

 

Dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnen

Eingereichter Text:

Pflegehandlungen in der Spitex erfolgen durch Vertretende verschiedener Berufsgruppen – dies in Kongruenz mit den gemäss ihren Curricula erworbenen Kompetenzen als Pflegefachpersonen (Tertiär), Fachmann/-frau Gesundheit (Sekundär) oder als Pflegehelferin/Pflegehelfer (Kurs in Pflegehilfe, nonformale Bildung). Wie viele andere Branchen stehen auch Spitex-Organisationen vor der wachsenden Herausforderung ausreichend Personal zu finden. Auch in der ambulanten Pflege werden deshalb zur Sicherstellung der Versorgung Massnahmen zur Begegnung des Fachkräftemangels geplant und getroffen.

Eine Massnahme sieht vor, dass Mitarbeitende mit Kursen in Pflegehilfe weitere, definierte Pflegehandlungen vornehmen können: Konkret geht es darum, dass Pflegehelfende unter bestimmten Voraussetzungen (im Vorfeld gerichtete und doppelt kontrollierte) Medikamente abgeben und Vitalzeichen wie Körpertemperatur, Blutdruck und Gewicht messen (ohne medizinische Intervention) dürfen. Die Spitex-Verbände haben dazu Bundesrätin Baume-Schneider am 10. Juni 2024 zur Lösungsfindung angeschrieben. In ihrer Antwort vom 20. August 2024 verwies das EDI auf ein Urteil des Bundesgerichts von 2019, wonach gemäss der geltenden Rechtsordnung Pflegehelfende keine Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung (gemäss KLV Art. 7 Bst. Abs. 2 Bst. b) erbringen könnten – dies auch mit Verweis auf die ausbildungsbedingt höheren Beiträge der Krankenversicherung für diese Leistungen. 

Aus diesem Grund sollen die oben erwähnten, zusätzlichen Behandlungspflegeleistungen durch Pflegehelfende punktuell und ausschliesslich in stabilen Situationen erfolgen. Werden Pflegehelfende für diese zusätzlichen Aufgaben eingesetzt, müssen diese eine spezifische Weiterbildung absolvieren. Die Pflegehelfenden werden durch eine fallführende Pflegefachperson begleitet, diese kann jederzeit beigezogen werden. Damit soll die Qualität gewahrt werden.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  • Anerkennt der Bundesrat die Wichtigkeit der Sicherstellung der Versorgung in der ambulanten Pflege?
  • Wie beurteilt der Bundesrat das Vorhaben, die Kompetenzen der Pflegehelfenden zu erweitern?
  • Welche rechtlichen Erlasse müssten auf Ebene Gesetz oder Verordnungen geändert werden, um diese gezielte Kompetenzerweiterung bei Pflegehelfenden in definierten Situationen und unter spezifischen Auflagen zuzulassen?

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