20 Dez 2019

Der Bundesrat setzt GesBG und das Ausführungsrecht in Kraft

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Jusletter vom 16. Dezember 2019

 

Der Bundesrat setzt GesBG und das Ausführungsrecht in Kraft

Das neue Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) legt für sieben Gesundheitsberufe schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung fest. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 entschieden, das GesBG sowie das Ausführungsrecht per 1. Februar 2020 in Kraft zu setzen.

Zum vollständigen Artikel im Jusletter vom 16. Dezember 2019

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