Die Tarifvertragsautonomie am Beispiel der Patientenpauschale
Jusletter vom 25. November 2019
Die Tarifvertragsautonomie am Beispiel der Patientenpauschale
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung soll nach dem System der Tarifvertragsautonomie funktionieren. Tarifverträge sind in wesentlichen Bereichen von den Versicherern und Leistungserbringern als Tarifpartnern zu vereinbaren. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Tarifverhandlungspflicht Lücken und Mängel aufweist. Die Tarifvertragsautonomie wurde zusehends durch eine bundesrätliche Regulierung ergänzt und gar verdrängt. Dieser Beitrag greift diese Entwicklungen auf, blickt auf den Status quo und die aktuelle Revision des Krankenversicherungsgesetzes und stellt am Beispiel der ambulanten Patientenpauschalen die Frage nach dem erforderlichen Rettungsanker für das System.
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