01 Mrz 2018

DSGVO und E-DSG fordern Schweizer Spitäler, Praxen, Heime und Spitex

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Jusletter vom 26. Februar 2018

 

 

DSGVO und E-DSG fordern Schweizer Spitäler, Praxen, Heime und Spitex

Eine medizinische Behandlung ohne Vertrauen ist nicht möglich und Vertrauen bedingt einen respektvollen Umgang mit den Patientendaten. Daher ist der Datenschutz bei Schweizer Spitälern, Praxen, Heimen und der Spitex ein Dauerthema. 2018 wird jedoch speziell: Am 25. Mai 2018 muss die Europäische Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt sein und im Herbst 2018 könnte das revidierte nationale Datenschutzgesetz in Kraft treten. Grund genug aufzuzeigen, was dies in der Praxis bedeutet.

Zum vollständigen Artikel im Jusletter vom 26. Februar 2018

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