21 Jan. 2025

Finanzielles Ausmass und Konsequenzen bei Bagatell-Notfällen im Gesundheitswesen

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Vorstoss eidg. Ebene vom 17. Dezember 2024

 

 

Finanzielles Ausmass und Konsequenzen bei Bagatell-Notfällen im Gesundheitswesen

Eingereichter Text:

Gemäss neuester Obsan-Umfrage (erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage Bagatellfallgebühr vom 15.8.2024) gaben mehr als ein Drittel der Patientinnen und Patienten an, die einen Notfall in Anspruch genommen haben, ihr Fall hätte auch von ihrem Hausarzt behandelt werden können – wäre dieser verfügbar gewesen. Das Kantonsspital Baden geht davon aus, dass 4 von 5 Kindernotfälle unter Bagatellfälle fallen (az-Artikel vom 27.12.2022).

2022 wurden in den Notfallstationen der Spitäler rund 2,25 Mio. ambulante Eintritte gezählt (inkl. medizinische Notfälle nach UVG und Personen, die mehrmals in den Notfall gehen). Am häufigsten wird der Notfall von Kindern unter 6 Jahren und jungen Erwachsenen frequentiert. Die Gesamtkosten der Notfälle werden auf rund 1 Mia Franken beziffert. Bei einem Drittel unnötiger Konsultationen muss also von unnötigen Kosten in tiefer dreistelliger Millionenhöhe ausgegangen werden (ein Teil der Kosten würde nicht anfallen, weil gar keine Behandlung nötig wäre, ein Teil der Kosten würde deutlich tiefer ausfallen bei regulärem Hausarztbesuch):

1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass schweizweit etwa 30% der Notfallkonsultationen vermieden werden könnten? Falls ja: warum? Falls nein: warum nicht?

2. Wie sollte in der KVG Revision die Gesetzgebung aus Sicht des Bundesrates geändert werden, um unnötige Notfallkonsultationen wirksam zu verhindern?

3. Stimmt der Bundesrat der Aussage zu, dass durch Verhinderung von Bagatellnotfällen ein Kosteneinsparpotential in allenfalls bis zu dreistelliger Millionenhöhe vorliegt?

a. Falls ja: Warum ist das so und welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? 

b. Falls nein: Warum ist es in Ordnung, dass ein Drittel der Patientinnen und Patienten angibt, für ihre Notfallbehandlung hätte auch ein regulärer Hausarztbesuch gereicht? 

c. Mit welchem finanziellen Einsparpotential wäre aus Sicht des Bundesrates bei rund 700’000 unnötigen Notfallkonsultationen minimal/maximal zu rechnen? Auf welche Fakten stützt sich der Bundesrat dabei ab? 

d. Kann mit der aktuellen Vernehmlassungsvorlage 17.480 zur Pa.Iv (Weibel) Bäumle das Sparpotential gemäss 3c ausgeschöpft werden?

4. Wäre eine Verfassungsänderung zur Einführung einer Lenkungsgebühr bei Bagatellfällen auf Notfallstationen angesichts des vorhandenen finanziellen Sparpotentials nötig und verhältnismässig? Falls ja: Warum? Falls nein: Warum nicht?

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