Handlungsbedarf nach Diskriminierungsklage gegen Berner Inselspital: Gleichstellung von Frau und Mann in öffentlichen und privaten Spitäler und Kliniken des Kantons Bern verbessern!
Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2018
Handlungsbedarf nach Diskriminierungsklage gegen Berner Inselspital: Gleichstellung von Frau und Mann in öffentlichen und privaten Spitäler und Kliniken des Kantons Bern verbessern!
Nachdem bereits im Frühjahr 2017 die Inselleitung das Pflegepersonal brüskiert hatte, da damals die Pflege nicht mehr direkt in der neuen Insel-Konzernleitung vertreten war, macht das Inselspi- tal bereits wieder negative Schlagzeilen. «Ärztin gewinnt Diskriminierungsklage» lauteten die Zeitungstitel. Im November 2017 entschied ein Berner Regionalgericht, dass das Berner Inselspi- tal bei der Kündigung einer Ärztin das Gleichstellungsgesetz verletzt hat. Eine Universitätsspital- ärztin wehrt sich für Frauenrechte an ihrer Klinik, fühlt sich bei der Verfolgung ihrer akademi- schen Karriere behindert und wird nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit dem Klinikdirek- tor gekündigt. Ihre Kritik: Frauen seien am Inselspital grundsätzlich schlechter gestellt, für gewis- se Führungsfunktionen sei das weibliche Geschlecht gar nicht berücksichtigt worden. Sie selber sei in ihrer akademischen Karriere nicht nur anders behandelt worden als Männer, ihr berufliches Fortkommen sei auch gezielt behindert worden. Im November stellte das Regionalgericht Bern- Mittelland fest, dass es sich um eine Rachekündigung handelte, und entschied, dass das Insel- spital die Kündigung zurücknehmen und der Klägerin eine Parteientschädigung von 111 000 Franken ausrichten muss. Zudem hat es ihr den Lohn nachzuzahlen. Ob die Inselspital-Gruppe das Urteil weiterzieht, ist offen.