02 Jul 2024

Kenntnisse über Verfahren der Komplementärmedizin in der Ausbildung von Gesundheitsberufen sicherstellen

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Vorstoss eidg. Ebene vom 11. Juni 2024

 

 

Kenntnisse über Verfahren der Komplementärmedizin in der Ausbildung von Gesundheitsberufen sicherstellen

Eingereichter Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren im Rahmen der Ausbildung im Gesundheitsberufegesetz zu verankern. Er kann Ausnahmen für diejenigen Berufe vorsehen, bei denen der Einsatz von Komplementärmedizin nicht angezeigt ist.

Begründung:

Nachdem Volk und Stände im Jahr 2009 den Verfassungsartikel 118a für Komplementärmedizin geschaffen hatten, hat das Parlament das Medizinalberufegesetz (SR 811.11) revidiert. MedBG Art. 10 Bst. i) verpflichtet die Universitäten, Studierende der Human-, der Zahnmedizin, der Chiropraxis, der Pharmazie und der Veterinärmedizin angemessene Kenntnisse über Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin zu lehren.

Im Jahr 2016 wurde das Gesundheitsberufegesetz in Kraft gesetzt, welches die Bachelorstufe für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Hebammen, Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater, Optometristinnen und Optometristen sowie Osteopathinnen und Osteopathen regelt. Bei den Ostheopathen wird auch die Masterstufe geregelt.

Die Nachfrage nach komplementärmedizinischen Leistungen steigt weiterhin an. Gemäss der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2022, haben in den 12 Monaten vor der Befragung total 30.4 Prozent aller Inländer ab 15 Jahren Komplementärmedizin beansprucht (Frauen 37.6 Prozent, Männer 23.1 Prozent, Quelle: Gesundheitsbefragung 2022, Link). Damit hat sich die Nutzung innert zehn Jahren verdoppelt. Gemäss dem KAM-Barometer des EMR (2021, Link) haben zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer schon Methoden der Komplementär- und Alternativmedizin genutzt. Gemäss dieser repräsentativen Umfrage sehen 88 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer die Komplemen­tär- und Alternativmedizin als sinnvoll an.

Aus diesem Grund müssen die Absolventinnen und Absolventen der Gesundheitsberufe angemessene Kenntnisse über den Nutzen und die Grenzen von Komplementärmedizin erwerben, um den Wünschen ihrer Patinentinnen und Patienten gerecht zu werden und diese kompetent beraten und behandeln zu können. Im Einzelfall, z.B. bei Optiometristinnen und Optometristen, können Ausnahmen vorgesehen werden. Je nach Definition können Ostheopathinnen und Ostheopaten als komplementärmedizinische Disziplin eingestuft werden.

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