07
Mai
2024
Kostenkontrolle bei der Einführung der neuen ambulanten Tarifstrukturen
Vorstoss eidg. Ebene vom 23. April 2024
Kostenkontrolle bei der Einführung der neuen ambulanten Tarifstrukturen
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen,
- welche Massnahmen zu treffen sind, damit die ihm im Dezember 2023 zur Genehmigung eingereichte Patientenpauschaltarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen so schnell wie möglich und für möglichst viele Behandlungen eingeführt werden kann;
- ob TARDOC nur befristet genehmigt werden soll, dies mit der Auflage, dass eine weiterentwickelte Version von TARDOC ungerechtfertigte Kombinationsmöglichkeiten der Tarifpositionen verunmöglicht respektive einschränkt;
- welche weiteren Massnahmen möglich sind, um die genannten Abrechnungsmöglichkeiten in einem Einzelleistungstarif einzuschränken.
Begründung:
Ein Einzelleistungstarif im Umfang von TARMED (rund 4500 Tarifpositionen) oder TARDOC (rund 2500 Tarifpositionen) bringt die Möglichkeit mit sich, bei der Abrechnung einer Konsultation die Tarifpositionen untereinander zahlreich zu kombinieren und somit deutlich mehr Zeit abzurechnen, als für die Leistungserbringung aufgewendet wurde. Diesem negativen Anreiz kann eine pauschale Abgeltung von möglichst vielen Behandlungen entgegenwirken.
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