28 Sep 2018

Krankenkasse bezahlt Spezialtransporte nur bei indizierten Fällen

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Jusletter vom 24. September 2018

 

 

 

Krankenkasse bezahlt Spezialtransporte nur bei indizierten Fällen

BGer – Kann ein Patient mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel transportiert werden, muss eine Krankenkasse die Kosten für einen Spezialtransport nicht übernehmen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_408/2018)

Zum Artikel im Jusletter vom 24. September 2018

Zum BGer vom 10.09.2018

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