01 Jul 2019

Spitalliste Akutsomatik 2019: Wenige Beschwerden, überwiegend Akzeptanz

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Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom 1. Juli 2019:

 

Spitalliste Akutsomatik 2019: Wenige Beschwerden, überwiegend Akzeptanz

Gegen die vom Regierungsrat am 8. Mai 2019 erlassene Spitalliste Akutsomatik wurden beim Bundesverwaltungsgericht insgesamt sechs Beschwerden eingereicht. Einige verlangen, gewisse Behandlungen trotz gegenlautendem Entscheid auf die Spitalliste zu setzen. Andere Beschwerden richten sich gegen die zeitliche Befristung oder weitere mit den Leistungsaufträgen verbundene Auflagen.

Die Beschwerden haben eine aufschiebende Wirkung. Somit können die Beschwerde führenden Spitäler umstrittene Leistungen auch nach dem Inkrafttreten der Spitalliste per 1. Juli 2019 während des Verfahrens weiterhin abrechnen, sofern zuvor ein entsprechender Leistungsauftrag bestand.  Über die Dauer des Verfahrens und den Zeitpunkt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts können keine Aussagen gemacht werden

Die Spitalliste Akutsomatik 2019 kann auf der Website der Gesundheits- und Fürsorgedirektion eingesehen werden: www.be.ch/spitalliste

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