Verlängerung der Übergangsfinanzierung für die Stiftung Patientensicherheit Schweiz
Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom 23. Mai 2019:
Verlängerung der Übergangsfinanzierung für die Stiftung Patientensicherheit Schweiz
Der Kanton Bern beteiligt sich weitere vier Jahre an der Übergangsfinanzierung für die Stiftung Patientensicherheit Schweiz. Der Regierungsrat hat für die Periode von 2019 bis 2022 einen Kredit von maximal 140‘000 Franken jährlich genehmigt. Die Stiftung wird zu je einem Drittel vom Bund, den Kantonen und Dritten finanziert. Die Finanzierung durch die Kantone erfolgt seit Jahren im Sinn einer Übergangslösung. Eine nachhaltige Finanzierung der Stiftung Patientensicherheit Schweiz ist ein jahrzehntealtes Anliegen der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Ursprünglich sollte sie bereits ab 2015 über die Qualitätsstrategie des Bundes sichergestellt werden.