Verzicht auf Rückforderung von doppelt bezahlten Beiträgen an die Spitäler
Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom 20. Dezember 2018:
Verzicht auf Rückforderung von doppelt bezahlten Beiträgen an die Spitäler
Von 2007 bis 2013 hat der Kanton Bern die Unterhaltspauschalen an die sieben Regionalen Spitalzentren zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von geschützten Anlagen für den Fall bewaffneter Konflikte doppelt ausgerichtet. Der Regierungsrat verzichtet nun auf die Rückforderung der zu viel bezahlten Beiträge in der Höhe von rund 832‘000 Franken. Dies, weil die Verantwortung für die Doppelzahlungen beim Kanton liegt und eine Rückzahlung nach fast zehn Jahren nicht verhältnismässig wäre.
Seit 2006 sind die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft für den Fall bewaffneter Konflikte sowie die Modalitäten der Finanzierung der geschützten sanitätsdienstlichen Einrichtungen Teil der Leistungsverträge mit den regionalen Spitalzentren. Entgegen den Vertragsbestimmungen und aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen entrichtete das Spitalamt die entsprechenden Unterhaltsbeiträge in den Jahren 2007 bis 2013 direkt an deren Eigentümer. Diese erhielten die Unterhaltsbeiträge jedoch bereits durch die Polizei- und Militärdirektion, welche die Beiträge als Bindeglied vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an die Betriebe weiterleitet. Seit 2014 werden die Beiträge ordnungsgemäss nur noch von der Polizei- und Militärdirektion ausbezahlt.