Widerstandsbekundungen urteilsunfähiger Erwachsener bei der Behandlung somatischer Erkrankungen
Jusletter-Artikel 30.1.2023
Widerstandsbekundungen urteilsunfähiger Erwachsener bei der Behandlung somatischer Erkrankungen
Eine zivilrechtliche Einordnung
Ein urteilsunfähiger Patient ist nicht in der Lage, einem medizinischen Eingriff rechtsgültig zuzustimmen oder diesen in verbindlicher Weise abzulehnen. Die Urteilsunfähigkeit schliesst jedoch nicht immer auch die Fähigkeit des Urteilsunfähigen aus, sich hinsichtlich einer medizinischen Massnahme auf verbale oder non-verbale Weise ablehnend oder zustimmend zu äussern. Der Beitrag untersucht die Frage, wie sich die Widerstandsbekundung eines urteilsunfähigen Erwachsenen gegen die indizierte und vom Vertretungsberechtigten konsentierte Behandlung zivilrechtlich einordnen lässt bzw. wie damit dogmatisch und praktisch zufriedenstellend umgegangen werden könnte.