Zielkonflikte der Tarifpartnerschaft im Gesundheitswesen lösen
Vorstoss eidg. Ebene vom 12. Juni 2024
Zielkonflikte der Tarifpartnerschaft im Gesundheitswesen lösen
Eingereichter Text:
- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Tarifpartnerschaft ungenügend funktioniert?
- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um den Zielkonflikt der Versicherungs- und der Leistungserbringerverbände zu entschärfen?
- Welche Auswirkungen hat der Austritt der KPT aus Curafutura? Wird Curafutura als Tarifpartner weiter akzeptiert?
- Ist der Bundesrat bereit, eine zu genehmigende Tarifstruktur subsidiär anzupassen, falls diese nicht alle Leistungen erfasst, die von einer Gesundheitsfachperson zu erbringen sind?
- Empfiehlt der Bundesrat den Gesundheitsfachpersonen, analog den ärztlichen Leistungserbringern im ambulanten Bereich, eine ständige Tariforganisation zu gründen? Welches wären die Vorteile?
Begründung:
Im Gesundheitswesen der Schweiz gilt der Grundsatz der Tarifautonomie. Tarifverträge stellen keine hoheitliche Akte dar. Sie basieren auf Willenserklärungen der beteiligten Tarifpartner und unterliegen dem behördlichen Genehmigungsvorbehalt.
Gemäss dem KVG müssen Einzelleistungstarife und Pauschaltarife auf einer von den Tarifpartnern ausgehandelten «gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen». Im Parlament wurde mehrfach gesagt, die Tarifpartnerschaft funktioniere ungenügend. Die Versicherungen werden durch die Verbände Santésuisse und Curafutura vertreten, die oft eine unterschiedliche Position vertreten. Durch den Austritt der Krankenversicherung KPT aus dem Verband Curafutura stellt sich die Frage, ob ab 2025 einzig Santésuisse als Tarifpartner zugelassen sein wird.
Die Versicherungsverbände erachten es als ihre Aufgabe, Kosten in der Grundversicherung einzusparen. Bis EFAS in Kraft tritt, haben sie kaum Interesse an der Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär (AVS), da dies Mehrkosten in der prämienfinanzierten Grundversicherung verursacht.
Auch haben sie grundsätzlich kaum Interesse daran, die Tarifstrukturen so anzupassen, dass alle Leistungen, die für Patientinnen und Patienten zu erbringen sind, effektiv abgerechnet werden können, da auch dies Mehrkosten verursachen würde. Dies könnte jedoch die Berufsverweildauer erhöhen und dadurch den Fachkräftemangel abschwächen sowie die ambulante Versorgung stärken, namentlich in dezentralen Regionen.
Möglichst alle erbrachten Leistungen zu einem tatsächlich kostendeckenden Tarif verrechnen zu können, ist das Ziel der Leistungserbringerverbände. Es besteht also ein eigentlicher Zielkonflikt.