Versicherungsabdeckung

 

Grundsätzlich ermöglicht jede Versicherung den Eintritt ins Privatspital. Der Komfort wird dabei abgestuft nach gewählter Versicherung.

 

Allgemeine Abteilung (nur obligatorisch grundversichert):

  • Aufenthalt im Mehrbett-Zimmer
  • Keine freie Arztwahl
 

Allgemeine Abteilung (mit Zusatzversicherung Allgemein ganze Schweiz):

  • Aufenthalt im Mehrbett-Zimmer
  • Freie Arztwahl
 

Halbprivat-Abteilung:

  • Aufenthalt im Zweibett-Zimmer
 

Privat-Abteilung:

  • Aufenthalt im Einbett-Zimmer
 

Bei Hotelversicherungen wird empfohlen, mit der gewählten Klinik vor dem Eintritt Kontakt aufzunehmen. Die Hotellerieleistungen werden nach dem Versicherungsschutz, welcher sich in entsprechenden Vergütungen der Versicherung an das Spital niederschlägt, abgestuft.

Die umfassendsten Leistungen erhält man nach wie vor mit der konventionellen Zusatzversicherung für die private oder halbprivate Abteilung.

Die ambulanten Dienste der Privatspitäler, wie Radiologie, CT, MR, Physiotherapie, Labor usw., können selbstverständlich auch von allen Versicherten beansprucht werden.

Ausser in Notfällen ist bei ausserkantonalen Patienten der Versicherungsschutz bei nur obligatorisch Grundversicherten nicht ohne weiteres gewährleistet.

(In diesem Text sind sinngemäss immer Personen beiderlei Geschlechts gemeint.)

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