26 Okt 2018

Fehlende Gleichstellung im Inselspital: Nimmt der Kanton seine Aufsichtspflicht wahr?

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Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2018

 

 

Fehlende Gleichstellung im Inselspital: Nimmt der Kanton seine Aufsichtspflicht wahr?

Wie über diverse Medien publik wurde, hat die Ärztin Natalie Urwyler vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland Recht erhalten. Das Gericht hielt fest, dass das Inselspital der Ärztin zu Unrecht gekündigt hat, es handle sich um eine Rachekündigung, weil sie sich für den Gesundheitsschutz von Schwangeren eingesetzt hatte. Die Ärztin hatte wegen Diskriminierung mit Bezug auf das Gleichstellungsgesetz geklagt. Sie bemängelte auch, dass ihr nach der Geburt eines Kindes eine leichte Reduktion des Arbeitspensums verwehrt wurde und dass im Inselspital nur wenige Frau- en im oberen ärztlichen Kader vertreten seien. Ein Grund sei die Unvereinbarkeit mit Kinderbe- treuungspflichten aufgrund der Pensen und Einsatzpläne.

Verfügung des Regierungsrates

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