17 Apr 2024

Günstige Mittel und Gegenstände den Patienten zugänglich machen

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Vorstoss eidg. Ebene vom 13. März 2024

 

 

Günstige Mittel und Gegenstände den Patienten zugänglich machen

Eingereichter Text:

Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, damit Patientinnen und Patienten von möglichst günstigen MiGel-Produkten profitieren können. Mögliche Massnahmen könnten sein:

  • Erweiterte Kompetenzen für die Krankenversicherer, die Patientin oder den Patienten über günstigere Mittel und Gegenstände informieren zu können
  • Unterstellung der zwischen Krankenversicherern und Abgabestellen für MiGel abgeschlossenen Verträge unter das Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Begründung:

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert viele Mittel- und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung und generell dem Wohlergehen für die Patientin und Patienten dienen. Sie sind in der Mittel- und Gegenstandliste enthalten. Konkret handelt es sich unter anderem um Rollstühle, Hörgeräte, Stützstrümpfe oder Beatmungsgeräte. 

Nebst der generellen Problematik der zu hohen MiGel-Preisen kommt dasjenige der fehlenden Informationen über kostengünstige MiGel hinzu. Dies zeigt sich exemplarisch bei den Beatmungsgeräten, die die Patientin oder Patient in der Regel mietet. Weil oft ein Gerät über mehrere Jahre verwendet werden muss, fallen die Mietkosten gegenüber einem Kauf wesentlich höher aus. Dabei entstehen für die OKP und für den Patienten unnötige Mehrkosten. Man könnte bei Langzeitmiete vorsehen, dass Geräte dann in den Besitz des Patienten übergehen, wenn die kumulierte Miete den Kaufpreis erreicht hat. Zusätzlich wäre bei verschiedenen Positionen entweder langfristig sinkende Mietpreise oder die Kaufoption vorzusehen. Hilfreich wäre hier daher, wenn die Krankenversicherer erweiterte Kompetenzen erhalten würden, um dem Patienten auf günstigere Möglichkeiten (Kauf vs. Miete etc) aufmerksam machen zu können. Allerdings sind den Krankenversicherer rechtlich die Hände derzeit gebunden. 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die zwischen den Krankenversicherern und Abgabestellen für MiGel abgeschlossenen Verträgen unter das KVG zu stellen. Die Krankenversicherer würden mit der die Industrie oder den Abgabestellen die Preise verhandeln. Dadurch würde ein Wettbewerb entstehen und zu sinkenden MiGel-Preisen führen. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die entsprechenden Verträge zu genehmigen. 

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