Interpellation 011-2020 Tarife und Tarifverträge – keine Reformen ohne Grundsatzdiskussion
Jusletter-Artikel vom 8. Juni 2020
Interpellation 011-2020 Tarife und Tarifverträge – keine Reformen ohne Grundsatzdiskussion
Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Kosteneindämmung in der Krankenversicherung vorgelegt. Es ist richtig, die Tarifpartner stärker in die Pflicht zu nehmen, aber es wäre falsch, sie durch zu enge gesetzliche Vorschriften zu reinen Vollzugsorganen zu machen und sie damit aus der Verantwortung für die Kostenentwicklung zu entlassen. Wir stehen vor einer entscheidenden Phase in der Weiterentwicklung der Krankenversicherung. Tarifautonomie und die Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifen und Tarifverträgen dürfen nicht leichtfertig aufgegeben werden. Ausgehend von den Gründen für die mangelhafte Umsetzung und die nicht wahrgenommenen Gestaltungsmöglichkeiten des KVG werden hier Vorschläge für Änderungen des KVG diskutiert.