Kostendämpfung im Gesundheitswesen – Versorgung und Tarife
Vorstoss eidg. Ebene vom 14. März 2024
Kostendämpfung im Gesundheitswesen – Versorgung und Tarife
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, das Kostendämpfungspotenzial sowie die Umsetzbarkeit der untenstehenden Massnahmen abzuklären und entsprechende Umsetzungsempfehlungen zu unterbreiten.
- Die Schaffung von (interkantonalen) Versorgungsregionen – ambulant und stationär;
- Die Einführung und Durchsetzung von Mindestfallzahlen im stationären Bereich, insbesondere in der hochspezialisierten Medizin;
- Erteilung einer Kompetenz an den Bundesrat zur regelmässigen Überprüfung der ambulanten Tarife (analog dreijährige Überprüfung der Medikamentenpreise).
Begründung:
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren ungebremst. Wirksame Massnahmen zur Kostenreduktion sind längst bekannt und wurden 2017 in einem Expertenbericht zusammengefasst. Die verschiedenen (unheiligen) Allianzen, die aufgrund der zahlreichen Interessensvertreter/innen möglich sind, erschweren seit Langem die Umsetzung von konkreten Massnahmen, die zur Kostendämpfung beitragen könnten. Die Kostenbremse-Initiative, über die am 9. Juni 2024 abgestimmt wird, schafft bei einer Annahme für den Bund notwendige Steuerungsmöglichkeiten.
So behindern z.B. die kantonalen Ausrichtungen im Gesundheitswesen häufig eine sinnvolle überregionale Spitalplanung, welche nicht zuletzt die Behandlungsqualität der Schweizer Bevölkerung erheblich verbessern könnte. Dies beispielsweise via die Einführung von interkantonalen Kriterien wie Mindestfallzahlen. Analog soll das Kostendämpfungspotenzial von solchen Versorgungsregionen auch für den ambulanten Bereich geprüft werden.
Es braucht zudem eine wirksame Kostenkontrolle im ambulanten Bereich. Der Bundesrat soll das Kosteneinsparpotenzial sowie die Umsetzbarkeit einer Kompetenz für den Bundesrat zur regelmässigen Überprüfung von ambulanten Tarifen – analog zur dreijährigen Überprüfung der Medikamentenpreise – prüfen.