Kostentreiber «Bürokratie im Gesundheitswesen»
Vorstoss eidg. Ebene vom 11. März 2024
Kostentreiber «Bürokratie im Gesundheitswesen»
Im Gesundheitswesen wird die zunehmende administrative Belastung insbesondere der Leistungserbringer immer wieder als dringliches Problem bezeichnet. Es ist allgemein bekannt, dass der beträchtliche Rückstand in der Digitalisierung zu diesem Umstand beiträgt. Auf der anderen Seite werden von Spitälern, Ärztinnen und Ärzten und weiteren Leistungserbringern aber steigende Anforderungen von verschiedener Seite als wichtige Gründe für die Bürokratie genannt. Es ist festzustellen, dass die Datenbedürfnisse der Aufsicht zunehmen. Dies zeigt sich zum Beispiel beim Ausbau der Datenbedürfnisse unter Art. 21 KVG. Die Kantone ihrerseits haben im Rahmen der Zulassung von Leistungserbringern zusätzliche Aufgaben erhalten, welche nicht ohne weitere Kontrolleingriffe umzusetzen sind. Jede dieser Aufgaben dürfte weiteren Informationsaufwand insbesondere der Leistungserbringer auslösen. Ebenfalls ist aus Branchenkreisen zu vernehmen, dass auch der interne Controllingaufwand beispielsweise in den Spitälern deutlich zugenommen hat.
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Stellt der Bundesrat einen steigenden Aufwand für administrative Tätigkeiten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen fest?
- Welches sind die sachlichen Gründe für die Verwaltungsaufwände (z.B.: internes Controlling, Absicherung gegen Rechtsfälle, Statistik/Reporting zuhanden Behörden)?
- Welchen Anteil an den allenfalls erhöhten administrativen Aufwänden verursachen die folgenden Anspruchsgruppen:
- Aufsicht (BAG, Finma, weitere)
- Kantone
- Krankenversicherer
- Interne Verwaltungsaufwände bei Spitälern und Gruppenpraxen
- Gibt es Massnahmen, die gegen den steigenden administrativen Aufwand geplant sind?
- Welches Einsparpotenzial sieht der Bundesrat bei solchen Aufwänden?