06
Mai
2019
Rahmenkredit 2020-2023 für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes
Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom 2. Mai 2019:
Rahmenkredit 2020-2023 für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes
Für die Jahre 2020 bis 2023 hat der Regierungsrat einen Rahmenkredit von 299,4 Millionen Franken für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes bewilligt. Neben der pauschalen Abgeltung der stationären Behandlung kann der Kanton in den Spitälern weitere Leistungen vergüten, wenn diese im öffentlichen Interesse sind und nicht kostendeckend erbracht werden können. Aus dem Rahmenkredit werden beispielsweise Beiträge an ambulante Spitalversorgungsleistungen, an Leistungen für die ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung und für Modellversuche finanziert.
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