01 Dez 2017

Referenztarife 2018 für ausserkantonale Spitalaufenthalte

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Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
des Kantons Bern vom 23. November 2017:

 

Referenztarife 2018 für ausserkantonale Spitalaufenthalte

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Referenztarife für ausserkantonale Spitalaufenthalte für das Jahr 2018 festgelegt. Der Versicherer und der Wohnkanton vergüten bei solchen Behandlungen höchstens den Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt. Im Bereich der Psychiatrie wird per 1. Januar 2018 eine neue Tarifstruktur eingeführt. Deshalb stützen sich die Psychiatrie-Referenztarife vorerst auf die eingereichten Tarifverträge für das Jahr 2017.

Link zum Regierungsratsbeschluss: Festsetzung der Referenztarife ab dem 1. Janaur 2018

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