17 Apr 2024

SwissDRG: Antrag der Versicherungsverbände die Finanzierung für Komplex-Pflege im Spital zu streichen

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Vorstoss eidg. Ebene vom 12. März 2024

 

 

SwissDRG: Antrag der Versicherungsverbände die Finanzierung für Komplex-Pflege im Spital zu streichen

Die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen ist eine Kernforderung und Teil der Übergangsbestimmungen des Verfassungsartikels 117b, den Volk und Stände am 28. November 2021 mit 61 Prozent angenommen haben. Dieser erteilt Bund und Kantonen den Auftrag, genügend Pflegende auszubilden, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, für genügend Pflegefachpersonen in den Spitälern zu sorgen und eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sicherzustellen.

Swiss DRG hat 2014 die Operationsklassifikation CHOP-Code99.C genehmigt. Dieser ermöglicht deutlich erhöhten Pflegeaufwand zu codieren und somit den erhöhten Aufwand über Zusatzentgelte den Kostenträgern in Rechnung zu stellen. Voraussetzung für die Verrechnung ist die Dokumentation und das Visieren von vorgängig definierten Messkriterien und Mindestanforderungen. Viele Spitäler nutzen den Code, um die bestehende Unterfinanzierung vieler komplexen Fälle mit hohem Pflegeaufwand zu verringern. In der Antragsrunde zum CHOP 2023 haben die Versicherungsverbände bei SwissDRG den Antrag gestellt, den CHOP-Code der «Pflege-Komplexbehandlung» abzuschaffen.

Der Antrag der Versicherungsverbände schwächt die Position der Pflege im Spital und steht im Widerspruch zur Pflegeinitiative. Geht das Zusatzentgelt verloren, so steigt der finanzielle Druck auf die Spitäler und auf das Pflegepersonal weiter an. 

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Verhalten der Versicherer den finanziellen Druck auf die Spitäler weiter erhöht?
  2. Mit welchen finanziellen Einbussen müssten die Spitäler rechnen, wenn der CHOP-Code 99.C ersatzlos abgeschafft wird?
  3. Was wären die medizinischen und wirtschaftlichen Folgen für die Patientinnen und Patienten, die auf eine komplexe Pflegebehandlung angewiesen sind?
  4. Mit welchen Massnahmen kann der Bundesrat sicherstellen, dass der Verfassungsartikel und die Übergangsbestimmungen umgesetzt werden und sich die Finanzierung von komplexen Pflegesituationen in den Spitälern nicht verschlechtert?
  5. Ist der Bundesrat bereit, die Streichung nicht zu genehmigen, falls diese betriebswirtschaftlich nicht angemessen ist?

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