17 Sep 2019

Zuständigkeit bei ambulanten Leistungspauschalen

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Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 2019:

 

Zuständigkeit bei ambulanten Leistungspauschalen

Ambulante Leistungspauschalen mit schweizweiter Geltung sind durch den Bundesrat zu genehmigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und bestätigt damit einen Beschluss des Thurgauer Regierungsrates, der nicht auf ein entsprechendes Gesuch im Bereich der Augenchirurgie eingetreten ist.

Zur vollständigen Medienmitteilung

Zum Urteil C-5123/2018

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